McKinivan Moos Inc.
Im Falle, dass Bestimmungen dieser AGB denjenigen des Hauptvertrags widersprechen, geht letzterer vor.
Der Auftraggeber oder die Auftraggeber wird im folgenden Dokument der Einfachheit halber mit der weiblichen Form «Kundin» beschrieben.
Eine erste Besprechung sowie reine Preisofferten sind für die Kundin kostenlos. Die weiteren Tätigkeiten von McKinivan, namentlich auch das Ausarbeiten von Projektvorschlägen oder das Erstellen von Detail-Offerten sind, ohne ausdrückliche, anderslautende Vereinbarung, entgeltlich.
Die Verwendung von in Präsentationen, Offerten und anderen Kommunikationen gemachten Projektvorschlägen durch die Kundin erfordert die schriftliche Zustimmung von McKinivan und eine entsprechende Entschädigung.
Die Preisberechnungen in den Offerten von McKinivan beruhen auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Firmenkonzept-, Markt-, Inhalts-, und Massangaben. Angebote, die auf Grund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben stets unverbindlichen Richtpreis-Charakter und können Veränderungen in den Angeboten nach sich ziehen.
Arbeits- und Dienstleistungen von McKinivan werden nach Aufwand vergütet, mangels einer besonderen Vereinbarung gelten die branchenmässig üblichen Ansätze.
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nichts anders vereinbart, Nettopreise ohne die jeweils aktuell gültige Mehrwertsteuer oder andere zum Zeitpunkt der Leistungserbringung oder Abrechnung gültigen Abgaben.
Nicht im Honorar von McKinivan inbegriffen sind:
Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen verstehen sich offerierte Preise vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen Dritter, die vor Auftragsbeendigung eintreten können und deren Preiskonsequenzen der Kundin mitgeteilt werden müssen.
Bei Auftragsänderungen durch die Kundin werden bereits vorgenommene Offerten oder Budgets von McKinivan hinfällig und werden der Änderung entsprechend angepasst. Bei Streichung oder massiver Kürzung des Auftragsvolumens hat McKinivan unabhängig von der Auftragsform Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für den Honorarausfall und für die von ihr bereitgestellten Kapazitäten.
Falls notwendig stellt die Kundin für die Einführung, Implementierung, Abnahme sowie Information oder Ausbildung das vorgesehene Personal rechtzeitig frei und sorgt dafür, dass allfällige Schulungsräume mit Infrastruktur termingerecht bezugsbereit sind. Die Kundin ist zur sorgfältigen Auswahl und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeitenden verpflichtet.
Die Kundin gibt McKinivan ihre Projektorganisation mit Namen und Funktion der zuständigen Mitarbeitenden bekannt.
Die Kundin hat McKinivan rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf für sie zwingende gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften aber auch Best Practices des Unternehmens aufmerksam zu machen, soweit diese für die Vertragserfüllung seitens McKinivan von Bedeutung sind. Die Kundin übergibt McKinivan rechtzeitig alle notwendigen Dokumente, Informationen und Unterlagen und gewährt den Mitarbeitenden von McKinivan im erforderlichen Rahmen Zutritt zu den eigenen Anlagen und Räumen.
Die Kundin sorgt insbesondere dafür, dass die Rechte Dritter bei Aufnahmen im Auftrag der Kundin geklärt sind.
Verschiebt die Kundin ohne Verschulden von McKinivan eingeplante Produktionen wie Fotoshootings oder Filmaufnahmen, werden die eingeplanten direkten und indirekten Kosten an die Kundin wie folgt verrechnet:
Die Kundin ist verpflichtet, die ihr vor der Endfertigung des Auftrags zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Kopien, Manuskripte, Storyboards, Dateien, Videos, Animationen und dergleichen) sorgfältig auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zur Ausführung» und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist, mangels einer solchen innerhalb von 5 Werktagen, zurückzusenden.
Solange McKinivan kein Gut zur Ausführung der Kundin vorliegt, ist McKinivan berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Fortsetzung der Arbeiten einzustellen. Sie haftet in diesem Fall nicht für einen bestimmten Fertigstellungstermin oder für allfällige durch die Verspätung begründete Drittkosten oder sonstige Schäden.
Ist nach Ablauf von 30 Tagen seit der Zustellung der Prüfdokumente bei McKinivan noch kein Gut zur Ausführung eingegangen, ist McKinivan berechtigt, unter Beendigung des Auftrags Honorar und Aufwendungen der Kundin in Rechnung zu stellen.
Wenn nicht anders vereinbart gilt als Erfüllungsort der Geschäftssitz von McKinivan. Teillieferungen sind zulässig.
Soweit eine Erfüllungsfrist vereinbart wurde, so beginnt diese mit dem Tag der Auftragsbestätigung (Datum der E-Mail oder des Poststempels), jedoch nicht vor Beibringung der von der Kundin zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc., Erbringung von notwendigen Vorarbeiten und gegebenenfalls vor Leistung der vereinbarten Anzahlung.
Sind Termine oder Terminpläne vereinbart, so verlängern sich diese angemessen, sofern die Kundin im Sinne des vorstehenden Absatzes in Verzug ist.
Bei werkvertraglichen Aufträgen auf Erstellung von Kommunikationsmitteln ist McKinivan, sofern von der Kundin nicht innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Vertragsabschluss notwendige und angemahnte Grundlagen wie Logos, Fotos, Videos oder Texte geliefert werden, berechtigt, die Kommunikationsmittel nach eigenem Ermessen zu gestalten und zum vereinbarten Preis zu verrechnen.
Befindet sich McKinivan durch ihr Verschulden im Verzug, so hat die Kundin McKinivan eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt McKinivan bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, so steht der Kundin das Recht zu, gegen McKinivan gemäss den Bestimmungen von Art. 107 bis 109 des Schweizerischen Obligationenrechts vorzugehen, wobei die Kundin in Bezug auf den infolge des von McKinivan verschuldeten Verzugs entstandenen Schaden unter Ausschluss weiterer Ansprüche lediglich berechtigt ist, für jede volle Woche der Verzögerung 0,5 %, insgesamt jedoch unter allen Titeln höchstens 5 % vom Wert der nicht vertragsgemässen Eigenleistung von McKinivan erbrachten Leistung, zu verlangen.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von McKinivan sind zahlbar netto Kassa, das heisst, ohne Skonto- oder andere Abzüge, wenn nicht anders vereinbart innerhalb von 30 Tagen nach Erfüllung durch McKinivan. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Geschäftssitz von McKinivan. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung angerechnet.
McKinivan kann auch nach Auftragsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Werden diese nicht geleistet, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden.
McKinivan ist berechtigt, Voraus- und/oder Akontozahlungen zu verlangen.
Kommt die Kundin mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage wesentlich, so kann McKinivan auf alle Forderungen aus den Geschäftsverbindungen, auch soweit sie gestundet sind, sofortige Barzahlung verlangen; dies gilt auch, wenn McKinivan Wechsel oder Schecks angenommen hat.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behält sich McKinivan vor, unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins der Schweizerischen Nationalbank berechnet werden.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen irgendwelcher Art der Kundin sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Die Kundin hat jede Leistung von McKinivan (Sachleistungen, Arbeitsleistungen) zu prüfen, und zwar auch dann, wenn sie ein «Gut zur Ausführung» erteilt hat. Beanstandungen wegen unvollständiger, unrichtiger oder mangelhafter Erfüllung kann McKinivan nur berücksichtigen, wenn sie spätestens 8 Werktage nach erfolgter Leistung in schriftlicher Form und unter Beilegung der notwendigen Bestätigungen zuhanden McKinivan der Post übergeben werden.
Bei Beanstandungen von zugestellten Kommunikationsmitteln hat die Kundin auf Verlangen die beanstandete Ware selbst oder sonstige Nachweise für die Mangelhaftigkeit der Ware McKinivan zuzustellen.
Bei Arbeitsleistungen steht McKinivan dafür ein, dass die übertragenen Arbeiten von ihr bzw. der von ihr beigezogenen Hilfspersonen mit der nötigen Sorgfalt ausgeführt werden.
Bei Sachleistungen leistet McKinivan grundsätzlich Gewähr für die zugesicherten Eigenschaften der Produkte. Geringfügige Abweichungen von vorgegebenen Originalvorlagen gelten nicht als Qualitätsmängel. Bei Entwicklung von Software ist sich die Kundin bewusst, dass sich Fehler einschleichen können. Beim Einsatz von technischen Geräten wie beispielsweise audiovisueller Geräte, ist sich die Kundin bewusst, dass Geräte Fehler haben können, die nicht durch McKinivan beeinflusst werden können. Für solche Fehler gilt – sofern nicht anders vereinbart – einzig die Herstellergarantie. McKinivan haftet weder für diese Geräte noch für Folgeschäden.
Für Schäden, die aus unsachgemässer Lagerung oder nicht vorschriftsgemässer Verwendung der von McKinivan gelieferten Produkte entstehen, lehnt McKinivan jede Haftung ab.
Die Gewährleistung geht nach Wahl von McKinivan auf Instandsetzung oder Ersatz der Kommunikationsmittel, die den Mangel aufweisen. Ersetzte Kommunikationsmittel gehen in das Eigentum von McKinivan über. Ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung besteht nur, wenn McKinivan nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben, oder wenn sie eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung schuldhaft fruchtlos verstreichen lässt.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Liefergegenstand von der Kundin oder von fremder Seite verändert wird, wenn Vorschriften für Behandlung und Verwendung nicht befolgt werden oder wenn fehlerhafte Anwendung durch die Kundin oder Dritte vorliegt, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht.
Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Fabrikationsfehler oder der Wahl von ungeeignetem Material beruhen, sofern die Kundin der Herstellung oder dem Material zugestimmt hat. Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Kundin hat McKinivan oder einer von ihr zur Gewährleistung verpflichteten Dritten für die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Sie ist zur Eigenvornahme solcher Arbeiten nur mit deren Zustimmung berechtigt.
McKinivan haftet für allfällige Schäden der Kundin bei Vorliegen einer eigenen Sorgfaltspflichtverletzung bis insgesamt maximal zwanzig Prozent des Wertes der mangelhaft erbrachten Eigenleistung von McKinivan. Diese Beschränkung gilt nicht für grobfahrlässig oder absichtlich herbeigeführte Schäden.
Sämtliche Klagen auf Gewährleistung verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Leistungserbringung bzw. Ablieferung der Kommunikationsmittel oder Vertragsgegenstände an die Kundin. Mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistung- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen.
Ist McKinivan in Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags im Namen der Kundin oder für diese Verbindlichkeiten gegenüber Dritten eingegangen, so hält die Kundin McKinivan frei von daraus entstehenden Verpflichtungen und Ansprüchen des Dritten.
Schliesst McKinivan für die Kundin selbst bzw. in Zusammenhang mit der Erfüllung eines Auftrags für die Kundin ein Miet-, Auftrags-, Werk- oder andere Vertragsverhältnisse ab, so verpflichtet sich die Kundin unwiderruflich, für sämtliche Schäden, die aus diesen Verhältnissen, so beispielsweise. an der Mietsache oder durch annullierte Verpflichtungen, entstehen, vorbehaltlos aufzukommen. Die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass McKinivan von sich aus für Mietsachen oder weitere Vertragsbeziehungen keine Versicherung abschliesst.
Werden bei der Verwendung von Schutzrechten der Kundin wie Marken, Patente, Urheber-, Persönlichkeitsechte etc. Schutzrechte Dritter verletzt, so gilt die entsprechende Entlastungspflicht der Kundin gegenüber McKinivan.
Als Mitarbeitende im Sinne dieser Bestimmungen gelten alle Personen, die während der Dauer der Zusammenarbeit mit McKinivan in einem Arbeits- oder Auftragsverhältnis standen.
Während drei Jahren nach Auslieferung bzw. Mandatsbeendigung bewahrt McKinivan auf eigene Kosten die Arbeitsunterlagen (Daten, Dateien, Negative, Farbauszüge und dergleichen) auf. Dies bezieht sich explizit nicht auf Aufnahmedateien. Von Videoaufnahmen oder Animationsprojekten werden innerhalb dieser Frist ohne weitere Vereinbarung keine Rohdaten oder Zwischenschritte von Kommunikationsmitteln sondern ausschliesslich finale Produkte aufbewahrt.
Eine weitergehende Aufbewahrung ist separat zu vereinbaren und erfolgt dann auf Rechnung der Kundin. Die Aufbewahrung erfolgt stets, d.h. sowohl während als auch nach den genannten drei Jahren, auf Risiko der Kundin, insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung, aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken oder beschädigter Daten vorbehalten. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung sowie eine erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet. Die McKinivan übergebenen Dateien und Vorlagen (Originale, Fotografien und dergleichen) werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Darüberhinausgehende Risiken hat die Kundin selbst zu versichern beziehungsweise zu tragen.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen sowie an kreativen und gestalterischen Leistungen, Projektvorschlägen, Arbeitsergebnissen, Know-how und weiteren Arbeiten oder Entwürfen. behält sich McKinivan Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten weder weitergegeben noch sonst zugänglich gemacht werden. Marken-, Patent-, Muster- und Modellrechte etc. stehen McKinivan zu, es sei denn, sie seien explizit und gegen Entschädigung an McKinivan auf die Kundin eingetragen worden. McKinivan hat einen Anspruch darauf, in Zusammenhang mit erstellten Kommunikationsmitteln und Arbeiten in branchenüblicher Form genannt zu werden, respektive McKinivan darf unter Wahrung berechtigter Schutzrechte insbesondere Rechte Dritter ihre Arbeiten kommunizieren.
McKinivan erwirbt Nutzungsrechte ohne andere Vereinbarung nie ausschliesslich (full buy-out), sondern zeitlich und geografisch auf den engen Zweck des Auftrags beschränkt. Entsprechend stehen der Kundin mit Ausnahme von besonderen Abmachungen Nutzungsrechte nur im dafür vorgesehenen Umfang, auf die Dauer der Zusammenarbeit sowie unter der Voraussetzung stehend, dass die Kundin ihrer Zahlungspflichten nachkommt, zu. Wir verwalten im Kundenauftrag erworbene Rechte ohne spezifischen nicht über den Auftrag hinaus.
Sämtliche Unterlagen oder Präsentationen, welche in der Zusammenarbeit entstanden sind, verbleiben, wenn nicht anders geregelt, im Besitz der Agentur. Insbesondere gehören Arbeitsdateien wie Skizzen, Layouts, Schnittprojekte und andere vergleichbare Formate stets McKinivan.
Die Wiedergabe aller vom Kunden McKinivan zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und in der Annahme, dass die Kundin die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenützung. Die Agentur holt auf Rechnung der Kundin die Rechte und Bewilligungen Dritter ein, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.
McKinivan ist berechtigt, Daten, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit der Kundin oder von Dritten erhält, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 zu speichern und zu verarbeiten.
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einer Partei sind von der anderen zu wahren und einzuhalten und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung des Geheimnisherrn weitergegeben werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer der Zusammenarbeit der Parteien hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.
Kündigt die Kundin bei werkvertraglichem Auftrag den Vertrag vor Vollendung des Werkes, so ist McKinivan berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart. Zu den ersparten Aufwendungen gehören dabei beispielsweise Druckkosten.
Die Kundin muss McKinivan sofort benachrichtigen, wenn sie
Bei Vorliegen eines dieser Tatbestände oder innerhalb von 60 Tagen seit Erhalt der Mitteilung, hat McKinivan das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung vorzeitig auszulösen; im Fall der Übertragung des die Vertragsprodukte einschliessenden Geschäftsbereiches an einen Dritten kann McKinivan wahlweise verlangen, dass der Dritte ausdrücklich diesen Vertrag als gegen sich gültig bestätigt.
In keinem Fall ist McKinivan verpflichtet, unter diesem Vertrag erhaltene Zahlungen der Kundin zurückzugeben. Durch die Löschung der juristischen Person der Kundin im Handelsregister wird der vorliegende Vertrag automatisch beendet.
Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Erstellt McKinivan von Besprechungen mit der Kundin Protokolle, so gelten diese ohne schriftlichen Gegenbericht der Kundin nach Ablauf von drei Arbeitstagen nach deren Zustellung an die Kundin als genehmigt. Als schriftlich gilt auch die Form des E-Mails. Die Kundin darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von McKinivan auf Dritte übertragen. Stimmt McKinivan einer Abtretung oder Unterbeauftragung zu, so hat die Kundin dafür zu sorgen, dass diese Bestimmung auch für den Dritten gilt und dass in dessen Verträgen mit weiteren Personen diese Bestimmung ebenfalls enthalten ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder ungültig sein, so sind sie durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die dem mutmasslichen Willen der Parteien am nächsten kommen. Die Gültigkeit des Vertrages ist damit nicht in Frage gestellt. Allfällige Anhänge sind aufzuführen und gelten als integrierende Bestandteile der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
Cham, den 18. Juli 2024
Let’s talk!
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